Rechtsprechung
   BSG, 25.04.1991 - 12 RK 46/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3300
BSG, 25.04.1991 - 12 RK 46/89 (https://dejure.org/1991,3300)
BSG, Entscheidung vom 25.04.1991 - 12 RK 46/89 (https://dejure.org/1991,3300)
BSG, Entscheidung vom 25. April 1991 - 12 RK 46/89 (https://dejure.org/1991,3300)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,3300) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 68, 253
  • NZA 1992, 234
  • BB 1991, 2533
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 29.04.1971 - 3 RK 84/70
    Auszug aus BSG, 25.04.1991 - 12 RK 46/89
    Diese Art der Berechnung beruht auf der Rechtspr des BSG im Urteil vom 29. April 1971 (BSGE 32, 268, 270 = SozR Nr. 6 zu § 1228 RVO), welches die Angestelltenversicherungspflicht einer im Jahre 1963 ausgeübten befristeten Aushilfsbeschäftigung betraf.

    Dem Gesetzgeber des SGB IV waren die Entscheidung des BSG vom 29. April 1971 (aaO) und die darauf fußenden Richtlinien der Spitzenverbände bekannt, gleichwohl hat er hinsichtlich der Zusammenrechnung von kurzfristigen geringfügigen Beschäftigungen keine von der bisherigen Praxis abweichende Regelung getroffen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2016 - L 2 R 579/16

    Voraussetzungen für den Eintritt der Fiktion einer fortbestehenden Beschäftigung

    Vielmehr muss von ihrem Beginn an (vorausschauend betrachtet) feststehen, dass sie - kraft Eigenart oder Vertrages - die zeitlichen Grenzen dieser Vorschrift nicht überschreiten soll und wird (BSG, Urteil vom 25. April 1991 - 12 RK 46/89 -, BSGE 68, 253).

    Erst recht ist ein grundsätzlicher Arbeits- und Fortsetzungswille zu bejahen, wenn sich die Beteiligten bereits über weitere Arbeitstage im laufenden oder nachfolgenden Monat geeinigt haben (vgl. auch BSG, Urteil vom 25. April 1991 - 12 RK 46/89 -, BSGE 68, 253, wonach bei einer vom 1. März bis 29. September eines Jahres mit Unterbrechungen an bis zu 50 Arbeitstagen ausgeübten Beschäftigung es im Ergebnis eine Frage der tatrichterlichen Feststellungen sein soll, ob der Beschäftigte im Rahmen eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses und damit nicht aufgrund einzelner, etwa tageweise abgeschlossener, Beschäftigungsverhältnisse tätig war).

  • LSG Sachsen, 22.04.2016 - L 1 KR 228/11

    Krankenversicherung - (zeit)geringfügige Beschäftigung; Arbeitnehmerüberlassung;

    Der insoweit maßgebliche Beurteilungszeitpunkt ist jedoch der Zeitpunkt der Aufnahme der Beschäftigung (Schlegel in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 8 SGB IV, Rn. 55; ebenso bereits BSG, Urteil vom 25. April 1991 - 12 RK 46/89 - juris Rn. 20; anders wohl: Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. Oktober 2015 - L 16 R 755/13 - juris Rn. 29).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 1 KR 273/11

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen für polnische Saisonarbeitskräfte

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG übt jemand eine Berufstätigkeit aus, wenn er hierdurch seinen Unterhalt überwiegend oder doch in einem solchen Umfang erwirkt, dass seine wirtschaftliche Stellung zu einem erheblichen Teil auf dieser Beschäftigung beruht (BSG, SozR 2200 § 168 Nr. 3; 2200 § 18 Nr. 5; BSGE 88, 256 = SozR 3-2400 § 8 Nr. 1; SozR 3-2400 § 8 Nr. 2, 3, 4; SozR 3-2500 § 6 Nr. 11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2012 - L 8 R 193/12

    Rentenversicherung

    In der ab dem 1.4.2003 (aufgrund von Art. 2 Nr. 3 Zweites Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002, BGBl. I, S. 4621) geltenden, im Übrigen unveränderten Fassung kam es auf ein monatliches Entgelt von 400 Euro an, wobei maßgebend das Kalenderjahr und nicht mehr - wie zuvor (vgl. BSG, Urteil v. 25.4.1991, 12 RK 46/89, SozR 3-2400 § 8 Nr. 2) - das Beschäftigungsjahr war.
  • SG Duisburg, 18.11.2003 - S 7 KR 270/02

    Krankenversicherung

    Anders als nach der aktuellen Rechtslage ist § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV a.F. ist der Jahreszeitraum vom voraussichtlichen Ende der Beschäftigung, deren Versicherungsfreiheit geprüft wird, rückblickend zu ermitteln (BSG SozR 3-2400 § 8 Nr. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht